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90-Tage-Regel für Auslandsaufenthalt bestätigt
92 Tage im Kosovo – und plötzlich stehen die Ergänzungsleistungen auf dem Spiel: Das Bundesgericht bestätigt die strenge 90-Tage-Regel.
110 Kommentare · 3 Umfragen
Frage von [User #3670]
Wird der Auslandsaufenthalt selbst als Grund für EL-Ablehnung gewertet oder nur die überschrittene Karenzfrist?
Nur die überschrittenen 90 Tage
Jeder längere Auslandsaufenthalt
Die fehlende Wohnsitzpflicht in CH
Sehe ich anders
User #2005 (nicht angemeldet)
Fachkräfte... hier IV und dort schön leben.
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